Warum Privat- und Beihilfe-Versicherte auf ihren Behandlungskosten sitzen bleiben

Immer öfter berichten Patienten, dass die private oder Beihilfe-Versicherung nicht die vollen Kosten für ihre Behandlungen beim Physiotherapeuten erstattet. Die Patienten bleiben dann auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen und sind verärgert. Was steckt dahinter und wie können Sie dagegen vorgehen? zahlen_photocase8689414255984162

Das Problem besteht darin, dass es, anders als beim Arzt, keine einheitlichen Preise oder eine Gebührenordnung für die Behandlungskosten beim Physiotherapeuten für Privatversicherte gibt. Patient und Physiotherapeut müssen vor Behandlungsbeginn ein Honorar vereinbaren. Der Therapeut zieht zur Berechnung des Honorars den 2,3-fachen VdEK-Satz (Verband der gesetzlichen Ersatz-Krankenkassen) heran. Dieser wird als oberste Grenze angesehen. Obwohl diese Berechnungsgrundlage rechtlich bestätigt wurde, begründen die privaten Kassen ihre Ablehnung zur Kostenübernahme oft damit, dass die Honorarforderungen zu hoch seien und beziehen sich hier auf die Liste der beihilfefähigen Höchstsätze von 2003. Diese decken die Kosten allerdings nicht vollständig ab und führen so bei Heil- und Hilfsmitteln zwangsläufig zu einer Zuzahlung. Das Bundesministerium des Inneren verweist ausdrücklich auf diese Tatsache. Solange sich das Honorar für eine physiotherapeutische Behandlung aber innerhalb der oben genannten Größenordnung des VdEK-Satzes bewegt, kann von einer angemessenen Höhe ausgegangen werden, bestätigten diverse Gerichtsurteile. Dass verschiedene Physiotherapie-Praxen unterschiedlich hohe Honorare verlangen, liegt in ihrer freien Gestaltungsmöglichkeit. Um einen angemessenen Preis zu ermitteln, muss auch die Behandlungszeit einer einzelnen Therapie berücksichtigt werden. Diese fällt meist wesentlich länger aus als bei gesetzlich versicherten Patienten, die bei diesen 15 Minuten beträgt. Zudem sollte auch die fachliche Qualifikation der Therapeuten berücksichtigt und entsprechend vergütet werden. Um als staatlich anerkannter Physiotherapeut neben der klassischen Krankengymnastik auch spezielle Behandlungsformen, wie Manuelle Therapie, Behandlungen auf neurophysiologischer Grundlage, Manuelle Lymphdrainage oder Krankengymnastik am Gerät durchführen zu können, sind zum Teil bis zu zwei Jahre dauernde, teure Fortbildungen nötig. Ein besonders qualifizierter Physiotherapeut verfügt dann natürlich über ein größeres Wissensrepertoire und kann meist besser und schneller diagnostizieren und behandeln, sodass der Patient schneller wieder gesund ist. Werden die Beschwerden gleich zu Beginn richtig gedeutet und behandelt, sind zudem weniger Behandlungen nötig. Höhere Kosten einzelner Therapieeinheiten können sich so rechnen. Auch die Ausstattung und Lage einer Praxis können zu unterschiedlich berechneten Preisen führen. Da Versicherungsgesellschaften gewinn­­­orientiert arbeiten müssen, versuchen sie einige Ausgaben auf ihre Versicherungsnehmer abzuwälzen. Teilweise behaupten sie, der Therapeut nehme unüblich überhöhte Preise und man fordert Patienten auf, mit dem Therapeuten zu verhandeln oder sich einen günstigeren Therapeuten zu suchen. Lassen Sie sich aber nicht durch eine Ablehnung der Kostenerstattung abschrecken. Legen Sie Widerspruch ein und verweisen Sie auf den 2,3-fachen VdEK-Satz sowie die fachliche Qualifikation Ihres Therapeuten. Bei vielen privaten Versicherungen hilft es auch, die vor Therapiebeginn unterschriebene Honorarvereinbarung der Rechnung beizulegen.