Rückenschmerzen:
Welche Formen gibt es und wie werden sie medizinisch unterteilt?

Fast jeder kennt ihn, so mancher bekommt ihn nicht mehr los und es gibt ein riesiges Angebot an Hilfen, welche ihn angeblich effektiv bekämpfen können… der Rückenschmerz! Wir versuchen Ihnen hier eine grobe Einteilung der verschiedenen Formen vorzustellen.

Rückenschmerzen am Schreibtisch

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Bei Rückenschmerzen wird in erster Linie zwischen den verschiedenen Abschnitten der Wirbelsäule, in denen sie vorkommen, unterschieden: die Halswirbelsäule, die Brustwirbelsäule und die Lendenwirbelsäule. Wir werden uns hier in erster Linie auf die Schmerzen in der Lendenwirbelsäule konzentrieren. In der Wissenschaft wird zwischen dem sogenannten „low-back pain“ (zu deutsch: tiefer Rückenschmerz) und dem sogenannten „radiculären Syndrom“ unterschieden. Die „radiculären Syndrome“ beinhalten in der Regel ausstrahlende, von Nerven ausgehende Schmerzen ins Bein.

Der unspezifische Rückenschmerz

Der sogenannte „low-back pain“ wird auch als „unspezifischer Rückenschmerz“ bezeichnet, da hier im Gegensatz zu unseren „radiculären Schmerzen“ in der Regel keine neurologischen oder orthopädischen Ursachen gefunden werden. Sollte dieser länger als zwölf Wochen bestehen, reden wir von chronifizierten unspezifischen Rückenschmerzen.
Beim „radiculären Syndrom“ dagegen liegt meist eine Störung der Reizweiterleitung des Nervs vor. Das heißt, es drückt etwas auf den Nerv. Das kann ein Bandscheibenvorfall sein, aber auch andere Prozesse im Körper (wie zum Beispiel ein Tumor).
Beim unspezifischen Rückenschmerz können in 80% der Fälle (!) keine schmerz­verursachenden Schäden fest­­gestellt werden, daher bleibt der Schmerz „unspezifisch“.

Die konservative Behandlung

Nach einem kurzen anamnestischen Gespräch wird man in aller Regel vom Hausarzt entweder mit Schmerzmitteln, mit einer „Quaddeltherapie“ (Spritzen an und um den Erkrankungsherd) oder einem Rezept für Physiotherapie wieder nach Hause geschickt. Vielleicht erhält man auch direkt eine Überweisung an den Orthopäden. Dieser veranlasst ebenfalls nach einer Anamnese und manchmal einer kurzen Funktionsuntersuchung („Beugen Sie sich bitte mal nach vorne“) meist ein Röntgenbild, um eine schwerwiegende Verletzung der Knochen auszuschließen. Gibt der Patient ausstrahlende Schmerzen oder gar Funktionsausfälle (Hinken, „Wegknicken“, etc.) oder Störungen der Sensibilität im Bein an, so wird in der Regel ein MRT (Magnetic Resonanz Tomographie) angeordnet. Hier kann dann der Radiologe bestimmen, ob es sich um einen schweren Bandscheibenvorfall handelt, der gegebenenfalls operiert werden muss.

Im Falle eines „unspezifischen Rückenschmerzes“ wird der Patient ebenfalls wie beim Hausarzt zuerst einmal mit Schmerzmitteln, möglicherweise einer Spritze (ebenfalls Schmerzmittel) und vielleicht einem Rezept für Krankengymnastik beziehungsweise Physiotherapie versorgt und es bleibt bei der sogenannten konservativen Behandlung.

Indikationen zur Operation

Im Falle eines nachgewiesenen Bandscheibenvorfalls (ein „radiculäres Syndrom“), der tatsächlich eine Beeinträchtigung des Nervs hervorruft, wird der Patient in der Regel an einen Neurologen oder Neurochirurgen überwiesen. Dieser entscheidet dann weiter, ob zunächst ein konservatives Vorgehen ausreicht oder ob eine chirurgische Intervention notwendig ist. Entscheidend für die Notwendigkeit einer Operation sind folgende Punkte: eine akute Lähmung („Schlappfuß“ oder „Wegknicken“), massive dauerhafte Sensibilitätsstörungen wie Taubheit, „Ameisenlaufen“ oder „Kribbeln“, aber auch anhaltender starker Schmerz. Erst wenn diese drei Symptome über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen bestehen bleiben und nicht rückläufig sind, sollte nach den bestehenden ärztlichen Leitlinien operativ interveniert werden! Sind die Symptome rückläufig, so kann die konservative Therapie weitergeführt werden.
Eine Ausnahme stellt hier das sogenannte „Cauda-Equina-Syndrom“ dar. Es äußert sich durch eine Blasen- und Mastdarmschwäche, sodass Patienten entweder ihren Stuhl und/oder Urin nicht mehr bewusst halten können. Der Patient sollte dann umgehend in eine Klinik eingewiesen werden, um sich dort schnellstmöglich einer Operation zu unterziehen.